Energieausweise – Transparenz beim Energieverbrauch von Gebäuden
Der Energieausweis ist ein zentrales Instrument zur Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden. Er bietet Eigentümerinnen und Eigentümern, Käuferinnen und Käufern sowie Mieterinnen und Mietern eine verlässliche Orientierung zum Energiebedarf bzw. -verbrauch eines Gebäudes und schafft Transparenz hinsichtlich möglicher Energiekosten. Ziel ist es, energetische Sanierungen zu fördern und den Energieverbrauch im Gebäudebestand langfristig zu senken.
Bedarfs- und Verbrauchsausweis – Zwei Wege zur Bewertung
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich in der Ermittlung der Kennwerte unterscheiden:


1. Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dabei werden unter anderem die Qualität der Gebäudehülle, Fenster, Heizung und Lüftung sowie das Baujahr berücksichtigt. Der Ausweis stellt den theoretischen Energiebedarf auf Basis einer standardisierten Nutzung dar – unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Der Bedarfsausweis ist insbesondere bei Neubauten oder bei Gebäuden ohne ausreichende Verbrauchsdaten erforderlich und bietet eine objektive Grundlage zur Beurteilung der energetischen Qualität.
Verpflichtend bei Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem 01.11.1977 gebaut wurden und nicht dem Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung entsprechen. Ebenso bei Neubauten und umfassend modernisierten Gebäuden.
2. Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis hingegen stützt sich auf die tatsächlich gemessenen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre. Er ist einfacher und günstiger zu erstellen, spiegelt jedoch auch das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer wider. Bei hohem oder niedrigem Energieverbrauch kann dies das Ergebnis verfälschen.
Zulässig bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten oder bei Gebäuden, die nach 1977 gebaut oder energetisch saniert wurden. Voraussetzung ist, dass genügend Verbrauchsdaten (mind. drei Jahre) vorliegen.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Ein Energieausweis ist in folgenden Fällen gesetzlich vorgeschrieben:
Für öffentliche Gebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche, die regelmäßig von der Öffentlichkeit genutzt werden, besteht eine Aushangpflicht.
Beim Verkauf, der Neuvermietung oder Verpachtung eines Gebäudes oder einer Wohnung
Der Ausweis muss unaufgefordert vorgelegt und in Immobilienanzeigen angegeben werden.
Bei Neubauten
Hier ist immer ein Bedarfsausweis erforderlich.
Bei umfassenden Sanierungen
In bestimmten Fällen ist auch hier ein neuer Ausweis zu erstellen.
